Kurz beantwortet: Drohnenaufnahmen von Immobilien sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt — unter den Regeln der EU-Drohnenverordnung: Betreiber-Registrierung, Kompetenznachweis, Haftpflichtversicherung und Beachtung der geografischen Zonen. Kritisch sind Überflüge fremder Wohngrundstücke und Aufnahmen, die Nachbarn oder Personen zeigen (DSGVO). Ein professioneller Dienstleister übernimmt Prüfung, Genehmigungen und rechtssichere Umsetzung.
Die Rechtslage in Kurzform
Seit 2021 gilt europaweit die EU-Drohnenverordnung (u. a. Durchführungsverordnung (EU) 2019/947). Für gewerbliche wie private Flüge gelten dieselben Grundregeln — entscheidend sind Drohnengewicht, Flugumgebung und Qualifikation des Piloten:
- Registrierung: Betreiber von Drohnen mit Kamera müssen beim Luftfahrt-Bundesamt registriert sein — die e-ID gehört an das Fluggerät
- Kompetenznachweis: Für gängige Kameradrohnen ist mindestens der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) Pflicht
- Versicherung: In Deutschland gilt Haftpflicht-Versicherungspflicht für jeden Drohnenflug
- Geografische Zonen: Nähe zu Flugplätzen, Bundesstraßen, Bahnanlagen, Industrieanlagen, Naturschutzgebieten oder Menschenansammlungen schränkt Flüge ein — in Städten wie Dresden relevanter als auf dem Land
- Wohngrundstücke: Der Überflug fremder Wohngrundstücke ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig — im Zweifel braucht es die Zustimmung der Betroffenen
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den Stand August 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die offene Kategorie im Überblick
Für Immobilienaufnahmen relevant ist fast immer die „offene Kategorie" der EU-Verordnung. Sie unterteilt sich nach Drohnengewicht und Nähe zu Menschen:
| Unterkategorie | Typisch | Was gilt |
|---|---|---|
| A1 | sehr leichte Drohnen (unter 250 g bzw. C0/C1) | Flug in der Nähe einzelner unbeteiligter Personen zulässig, nicht über Menschenansammlungen |
| A2 | mittlere Klassen (C2) | Mindestabstand zu Unbeteiligten, zusätzliches Fernpiloten-Zeugnis nötig |
| A3 | schwerere Drohnen | nur fernab von Menschen und Wohngebieten — für Immobilien im Ort praktisch ungeeignet |
Dazu kommen die Pflichten für alle: Registrierung, e-ID an der Drohne, Versicherung, maximale Flughöhe 120 m und Flug in Sichtweite.
Checkliste: vor jedem Flug
- Zonen-Check: Liegt das Objekt in einer geografischen Zone (Flugplatz, Bahn, Bundesstraße, Naturschutz, Industrie)?
- Eigentümer-Freigabe: Zustimmung für Start/Landung auf dem Grundstück
- Nachbarschaft: Flugroute so planen, dass fremde Wohnbereiche nicht ins Bild geraten
- Wetter: Wind und Licht prüfen — schlechte Aufnahmen sind teurer als ein verschobener Termin
- Dokumente: Kompetenznachweis, Versicherungsnachweis, Registrierung mitführen
Verschärft gilt das im Stadtgebiet: In Dresden etwa liegen Elbwiesen-Schutzbereiche, Bahnanlagen und die Einflugschneise des Flughafens dicht beieinander; in Leipzig kommen große Veranstaltungsflächen dazu. Genau deshalb ist der Zonen-Check bei uns fester Teil jedes Auftrags.
Datenschutz: die unterschätzte Hürde
Neben dem Luftrecht gilt die DSGVO: Aufnahmen mit identifizierbaren Personen oder Einblicken in fremde Wohnbereiche (Gärten, Terrassen, Fenster der Nachbarn) sind ohne Einwilligung problematisch. Genau hier scheitern Aufnahmen von Hobbypiloten in der Praxis am häufigsten — nicht am Fliegen, sondern am verwertbaren, rechtssicheren Bild.
Profis planen die Flugroute so, dass Nachbargrundstücke gar nicht erst ins Bild geraten, und retuschieren, wo nötig. Das Ergebnis: Aufnahmen, die Sie bedenkenlos im Exposé, auf der Website und in Social Media verwenden können.
Selbst fliegen oder beauftragen?
Für ein einzelnes Objekt lohnt der Eigenbetrieb selten: Registrierung, Kompetenznachweis, Versicherung, Zonen-Prüfung und Bildbearbeitung kosten Zeit — und ein missglückter Flug im falschen Gebiet kann teuer werden. Ein Dienstleister übernimmt die komplette Verantwortung und liefert nutzungsfertiges Material. Drohnenaufnahmen in Dresden ab 249 € — versichert, geprüft, in 48 Stunden geliefert.
Häufige Fragen
Darf ich mein eigenes Haus mit einer Drohne fotografieren?
Grundsätzlich ja — über dem eigenen Grundstück und mit Rücksicht auf Nachbarn. Es gelten aber die Regeln der EU-Drohnenverordnung: Registrierung des Betreibers, Kompetenznachweis je nach Drohnenklasse, Versicherungspflicht und die geografischen Zonen der Luftfahrtbehörden.
Braucht man für Drohnenaufnahmen eine Genehmigung?
Für viele Flüge in der offenen Kategorie nicht — wohl aber die Registrierung, den Kompetenznachweis und eine Haftpflichtversicherung. In geografischen Zonen (z. B. Nähe zu Flugplätzen, Bahnanlagen, Naturschutzgebieten oder Menschenansammlungen) sind Flüge eingeschränkt oder genehmigungspflichtig.
Was ist mit den Nachbarn und dem Datenschutz?
Aufnahmen dürfen keine Einblicke in fremde Wohnbereiche und keine identifizierbaren Personen ohne Einwilligung zeigen. Professionelle Anbieter planen Flugrouten so, dass Nachbargrundstücke gar nicht erst ins Bild geraten, und bearbeiten Aufnahmen bei Bedarf nach.
Was übernimmt SCANWERK davon für mich?
Alles: Wir fliegen registriert, versichert und mit EU-Kompetenznachweis, prüfen vor jedem Auftrag die geografischen Zonen am Standort und holen erforderliche Freigaben ein. Sie beauftragen — wir kümmern uns um den Rest.
Was droht bei Verstößen gegen die Drohnenregeln?
Verstöße gegen Registrierungs-, Versicherungs- oder Zonenregeln sind Ordnungswidrigkeiten und können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen; bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen zivilrechtliche Ansprüche dazu. Auch deshalb lohnt der Profi: Das Risiko liegt bei uns, nicht bei Ihnen.
Gilt das alles auch für private Flüge ohne gewerblichen Zweck?
Ja — die EU-Drohnenverordnung unterscheidet nicht mehr zwischen privat und gewerblich. Registrierung, Kompetenznachweis, Versicherung und Zonenregeln gelten für jeden Flug mit einer Kameradrohne.